Informationen Bauwesen
Hier finden Sie alle Informationen rund um das Bauwesen. Ebenso findet einmal im Monat ein Bausprechtag mit dem Bürgermeister statt. Terminvereinbarungen können Sie über die Gemeindeverwaltung per Telefon oder E-Mail (noetsch@ktn.gde.at) abwickeln und es besteht jederzeit die Möglichkeit uns vorab Informationen per E-Mail zu übermitteln.
Bebauungspläne:
Als Grundlage für die Bebauung gilt der allgemeine textliche Bebauungsplan der Marktgemeinde Nötsch im Gailtal. Weiters wurden für kleinere Baubereiche eigene Teilbebauungspläne vom Gemeinderat verordnet.
Allg. Textlicher Bebauungsplan
TBPl Gewerbegebiet Nötsch Süd-West
TBPl Saak Förk Verordnung und Erläuterungsbericht
TBPl Saak Südost Verordnung u Erläuterungsbericht
TBPl Nötscher Hügel West Verordnung und Erläuterungsbericht
TBPl Nötscher Hügel West Planbeilage
TBPl Förk II Erläuterungsbericht
Die Gefahrenzonenpläne der Bundeswasserbauverwaltung und der Wildbach- und Lawinenverbauung sind im Online KAGIS ersichtlich. In die rechtskräftigen Gefahrenzonenpläne kann im Gemeindeamt Einsicht genommen werden.
Für die meisten Bauten im Hochwasserabflussbereich des Gefahrenzonenplanes „Saaker Bach“ ist eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich. Das betrifft die Orte Nötsch, Saak, Förk. Für Planungszwecke können nachstehende Informationen herangezogen werden:
Gefahrenzonenplan Saaker Bach – Lageplan, Überflutungsflächen
Gefahrenzonenplan Saaker Bach – Lageplan, Gefahrenzonen
CHECKLISTE für Bauten und Geländeveränderungen im Hochwasserabflussbereich
weitere Infoblätter:
Merkblatt bewilligungsfreies Vorhaben § 7 K-BO
Hilfreiche Rechtsquellen:
Baurecht
Kärntner Bauordnung 1996
Kärntner Bauvorschriften
Bauarchitekturverordnung
Ausführungsplakette für Bauvorhaben
Raumordnungsrecht
Kärntner Raumordnungsgesetz
Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995
weitere in Betracht kommende gesetzl. Grundlagen:
Kärntner Grundstücksteilungsgesetz
Gemeindewasserversorgungsgesetz 1997
Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz
Kärntner Ortsbildpflegegesetz 1990
Kärntner Grundverkehrsgesetz 2002
Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung
Durchführungsverordnung der Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung
Rauchfangkehrer Höchsttarife
Kärntner Heizungsanlagengesetz
Kärntner Gasgesetz
Kärntner Gassicherheitsverordnung
OIB-Richtlinien
Recyclingbaustoffverordnung
Für Rückfragen steht Ihnen die Bauabteilung und ich gerne zur Verfügung.
Ihr Bürgermeister (Baubehörde I. Instanz)